Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition
Nach § 36 Waffengesetz (WaffG) und
§ 13 Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sowie
zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
(vom 30.06.2017, in Kraft getreten an 06.07.2017)
Nach § 36 Waffengesetz (WaffG) und
§ 13 Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) sowie
zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
(vom 30.06.2017, in Kraft getreten an 06.07.2017)
gültig ab 06.07.2017
Munition
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Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung
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Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen bis zu 5 Stück und Munition
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Wertschutzschrank Widerstandsgrad N (0) nach EURO/Vds-Norm 2450/EN 1143-1
Tresorgewicht unter 200 kg !!! In Deutschland sind, versicherungstechnisch, nur Zertifikate des Vds und des ECB-S zugelassen |
Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen bis zu 10 Stück und Munition
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Wertschutzschrank Widerstandsgrad N (0) nach EURO/Vds-Norm 2450/EN 1143-1
Tresorgewicht über/ab 200 kg !!! In Deutschland sind, versicherungstechnisch, nur Zertifikate des Vds und des ECB-S zugelassen |
Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen bis zu 10 Stück und Munition
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Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen (unbegrenzt) und Munition
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Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung
Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition
Nach § 36 Waffengesetz (WaffG) und
§ 13 Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
gültig bis 05.07.2017
Munition
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Stahlblechbehältnis
ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung
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Munition
keine Kurzwaffen
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Langwaffen bis zu 10 Stück und Munition
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Stahlschrank
der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 95)
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Langwaffen
keine Kurzwaffen
Munition im abschließbaren Innenfach
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Langwaffen bis zu 10 Stück und Kurzwaffen bis zu 5 Stück und Munition
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Stahlschrank
der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 95)
mit Innenfach der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 95)
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Langwaffen im Waffenteil A
Munition und Kurzwaffen zusammen im Innenfach B
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Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen bis zu 10 Stück und Munition
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Stahlschrank
der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 95)
Unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 kg oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Anzahl der der aufzubewahrenden Kurzwaffen auf 5 Stück.
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Langwaffen und Kurzwaffen im Waffenteil B
Munition im abschließbaren Innenfach
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Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen bis zu 10 Stück und Munition
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Wertschutzschrank Widerstandsgrad N (0) nach EURO/VdS-Norm 2450/EN 1143-1
Unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 kg ist dieses entsprechend zu verankern.
In Deutschland sind, versicherungstechnisch, nur die Zertifikate des VdS und des ECB-S zugelassen.
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Langwaffen und Kurzwaffen und Munition
ohne räumliche Trennung
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Langwaffen (unbegrenzt) und Kurzwaffen (unbegrenzt) und Munition
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Wertschutzschrank Widerstandsgrad I (1) nach EURO/VdS-Norm 2450/EN 1143-1
Unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 kg ist dieses entsprechend zu verankern.
In Deutschland sind, versicherungstechnisch, nur die Zertifikate des VdS und des ECB-S zugelassen.
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Langwaffen und Kurzwaffen und Munition
ohne räumliche Trennung
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Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung