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Munitionsschränke
Ein Munitionsschrank ist ein Stahlschrank und besitzt mindestens ein Schloss mit Schwenkriegel. In einem solchen Stahlschrank - Munitionsschrank darf, nach § 36 des Waffengesetz (WaffG) und § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), Munition aufbewahrt werden.
Als Zusatz oder Nachrüstlösung für Ihren bereits vorhandenen Waffenschrank.